H82
medientechnik GmbH

Donau-City-Strasse 1
1220 Vienna / Austria
Tel  +43 (0)1 49415 44
Fax +43 (0)1 49415 45
office@h82.eu
Legal notice

H82 medientechnik GmbH

 

Tech Gate Vienna
Donau-City-Strasse 1
1220 Vienna / Austria
Tel +43 (0)1 494 15 44
Fax +43 (0) 1 494 15 45
office@H82.eu
http://www.H82.eu

VAT: ATU 48705003
Registered in Vienna
No: FN 192253a




Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen


1. Umfang und Gültigkeit
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der
H82 medientechnik GmbH (nachfolgend H82 genannt) gelten für
alle Lieferungen und Dienstleistungen, die H82 gegenüber dem
Auftraggeber erbringt.
Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht
ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.2. Die Verpflichtungen von H82 richten sich ausschließlich nach
dem Umfang und Inhalt eines von H82 entgegengenommenen
Auftrages oder einer von H82 ausgestellten Auftragsbestätigung
und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den
der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

2. Preise und Zahlung
2.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag
angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich
verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor.
2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei
Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
2.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche
Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch H82.
Bei Zahlungsverzug ist H82 berechtigt, sämtliche daraus
entstehenden Spesen und Kosten sowie bankübliche
Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
Darüber hinaus ist H82 bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen
aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den
Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
2.4. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber
H82 und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter,
aber von H82 nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

3. Sonstige Bestimmungen
3.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen
Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für
eventuelle Streitigkeiten unabhängig vom Streitwert gilt die örtliche
Zuständigkeit des Handelsgericht in Wien vereinbart.
3.2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und
Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom
Empfänger unwidersprochen sind.
3.3. Die Mitarbeiter von H82 sind zur Einhaltung des
Datenschutzgesetzes verpflichtet.
3.4. H82 ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit
der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu
beauftragen.

4. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen
4.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im
uneingeschränkten Eigentum von H82.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die
Gewährleistungsfrist 6 Monate.
4.3. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen
von H82 entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich
ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen
oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
4.4. Tritt der Auftraggeber vom Auftrag aus Gründen, die nicht von
H82 zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein
Schadenersatz in der Höhe des H82 nachweisbar entstandenen
Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als
vereinbart, wobei das richterliche Mässigungsrecht ausgeschlossen
wird.

5. Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software
5.1. Mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der
Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser
Softwarelizenzbestimmungen.
5.2. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware"
klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommmen.
Die für diese Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu
beachten.
5.3. Bei individuell von H82 erstellter Software ist der
Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete
Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung
umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren
Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an
den Quellprogrammen verbleiben bei H82.
5.4. H82 übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software
allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der
vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen
zusammenarbeitet und daß die Programme ununterbrochen
und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden
können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der
Programmfunktion beschränkt.
5.5. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige
Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

6. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
6.1. Die Nutzung der H82 - Dienstleistungen durch Dritte sowie die
entgeltliche Weitergabe von H82 -Dienstleistungen an Dritte bedarf
der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von H82.
6.2. Der Auftraggeber anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung
der Standards RFC1009, RFC1122, RFC1123 und
RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards H82 oder
anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält
sich H82 vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten
Standards einzuschränken und den Aufwand, der durch
Nichteinhaltung dieser Standards entstanden ist, in Rechnung zu
stellen.
6.3. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von
Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang
zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence
als vereinbart.
6.4. Bei Nutzungsverträgen für Netzwerkdienste gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge
nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
6.5. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der
Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum
ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Auftraggebers
anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen,
die zur ausschließlichen Nutzung durch den Auftraggeber am Point
of Presence von H82 beigestellt werden. Ebenfalls nicht
enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung
von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am Point of
Presence erreicht werden.
6.6. H82 betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt
höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. H82
übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne
Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten
Verbindungen immer hergestellt werden können, oder daß gespeicherte
Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
6.7. H82 haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den
Inhalt von Daten, die durch Dienste von H82 zugänglich sind.
6.8. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und
Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä.,
erbringt H82 die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter
den vom Auftraggeber beigestellten technischen
Voraussetzungen möglich ist. H82 übernimmt keine Gewähr, daß
aus den beigestellen Komponenten alle funktionalen Anforderungen
des Auftraggebers hergestellt werden können.
6.9. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie
der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9
Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

7. Zusätzliche Bestimmungen bei Vermietungen
7.1 Der Mieter haftet für Beschädigung, Diebstahl, Verlust auch einzelner
Komponenten im Umfange des Neuwertes.
7.2 Für verspätet retourniertes Mietmaterial wird pro Tag der
Tagesmietpreis laut aktueller Preisliste bis zur tatsächlichen
Retournierung in Rechnung gestellt. Der Mieter anerkennt diese
Mehrkosten und verpflichtet sich zur unmittelbaren Bezahlung nach
Rechnungslegung. Weitere Forderungen wie zum Beispiel
Verdienstentgang werden ausgeschlossen.
7.3 Für alle Gegenstände unseres Mietparkes gilt der erweiterte
Eigentumsvorbehalt.
7.4 Transportkosten gehen, wenn nicht ausdrücklich Abholung
und Zustellung in unserer Rechnung angeführt ist, immer zu Lasten
des Mieters. Die Gegenstände sind frei von Übernahmekosten
(Transportspesen, Nachnahme) zu retournieren.
7.5 Im Falle nicht einwandfreier Funktion ist der Mieter verpflichtet
sich unmittelbar mit uns in Verbindung zu setzen und die Mängel
anzuzeigen.
Eigenmächtige Auftragserteilung zur Reparatur oder Wartung werden
von uns nicht anerkannt und deren Kosten nicht ersetzt